Hausabbruch, Rückbau, Entkernung: Baurestmassen – wohin damit?

Hausabbruch, Rückbau, Entkernung: Baurestmassen – wohin damit?

Teil 1: Trennpflicht

Dein Bauprojekt ist genau durchdacht - du weißt genau wo dein neuer Wohnzimmerschrank stehen wird, wo der optimale Platz für deine Waschmaschine ist und du hast die Elektroinstallationen und die Anschlüsse entsprechend eingeplant. Doch bevor du mit der Neugestaltung starten kannst, muss erst ein altes Gebäude abgerissen bzw. entkernt werden?

Du befindest dich in dieser Situation? Dann möchten wir dich auf die gesetzlichen Regelungen aufmerksam machen. Wir haben mit Gregor Eichwalder, Bereichsleiter Demontage/Rückbau der Stark GmbH über das Thema Abbruch gesprochen.

 

Recycling-Baustoffverordnung? Was muss ein Bauherr bei einem Hausabbruch beachten?

Als erstes gilt die Trennpflicht, zusätzlich ist vor 1,5 Jahren die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft getreten und außerdem bestehen Regelungen für die Entsorgung von Styropor (XPS) und Dämmstoffen (künstliche Mineralfasern).

 

Was kann man sich unter Trennpflicht vorstellen?

Die Trennpflicht besagt, dass der Bauschutt, Betonbruch, die Dämmungen, usw. korrekt getrennt werden müssen. Die Abfalltrennung ist für Baustellen verpflichtend. Ganz konkret betrifft die Trennpflicht jeden kleinen Umbau vom Herausreißen von Zwischenwänden bis zum Umbau des Dachbodens.

 

Im ersten Schritt werden Schad- und Störstoffe wie gefährliche Abfälle (Schadstoffe), z B. asbesthaltige Stoffe, teer- bzw. PAK-haltige Abfälle, (H)FCKW-haltige Dämmplatten und Kühlmittel sowie gefährliche Mineralfasern, ölverunreinigte Böden oder Bauteile, radioaktive Rauchmelder, Leuchtstofflampen etc. und Störstoffe, z. B. Fußbodenaufbauten, nicht mineralische Baustoffe, gipshaltige Baustoffe, Türen, Fenster etc. von der Baurestmasse getrennt. Auch werden Elemente wie Schlackenbeschüttung und schadstoffhaltige elektrische Betriebsmittel (z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, PCB-haltige Kondensatoren etc.) entfernt.

Neben den Schadstoffen werden weitere Störstoffe wie Aufputzinstallationen, Fensterflügel, Türblätter, Trockenbauwände, abgehängte Decken etc., die den maschinellen Abbruch behindern bzw. eine Sortierung während des Abbruchs schwer zulassen, im Vorfeld entfernt.

 

Die nicht gefährlichen Baurestmassen sind entsprechend folgender Kategorien zu trennen: Bodenaushubmaterial, mineralische Abfälle, Ausbauasphalt, Holzabfälle, Kunststoffabfälle und Siedungsabfälle.

Aber keine Sorge: Wenn die Trennung technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist, entfällt die Trennpflicht vor Ort.

 

Mein Tipp bei Kleinbaustellen: Erledige deine Pflicht, indem du mit einem Entsorgungsbeauftragen zusammenarbeitest. Mit Mixmulden (Containern bzw. dem Drecksack) kannst du die gesamten nicht gefährlichen Baurestmassen vollständig entsorgen. Diese werden im Anschluss beim Recycler händisch getrennt.

 

Schnell kalkuliert mit containeronline.at und www.drecksack.at

Zum einfachen anmieten von Mulden bzw. Containern - in unterschiedlichen Größen - hat die ABCO Abfallconsulting GmbH die Plattform www.containeronline.at aufgebaut. Wir, die Stark GmbH, sind Gesellschafter der ABCO im Wald- und Weinviertel. Das Besondere an dieser Plattform ist, dass du nach Eingabe der Postleitzahl und der Abfallart und der Größe des Containertyps bereits ein verbindliches Angebot erhalten. Da in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Abfallentsorgung in Kraft sind, variieren die Preise je nach Bundesland.

Zusätzlich bietet die ABCO für die Entsorgung der Baurestmassen kleinerer Baustellen den Drecksack. Der Drecksack fasst 1 m3 bzw. 9 volle Scheibtruhen. Weitere Informationen zum Drecksack findet ihr unter www.drecksack.at

 

Im nächsten Beitrag erklärt Werner Silberbauer die Recycling-Baustoffverordnung. Der Beitrag wird am 14. Juni veröffentlicht.

 

Wir freuen uns auf eure Anfragen! Die Recycling-Experten der Stark GmbH.

Werner Silberbauer

Innenvertrieb Entsorgung

Tel: +43 29 86 / 66 55 – 41
Mobil: +43 664 / 80 66 55 41
werner.silberbauer@stark-gmbh.at

 

Ing. Gregor Eichwalder, BSc, MSc

Bereichsleiter Demontage/Rückbau

Tel: +43 2986 / 66 55 – 40
Mobil: +43 664 / 80 66 55 – 40

gregor.eichwalder@stark-gmbh.at