Hausabbruch, Rückbau, Entkernung: Baurestmassen – wohin damit?

Hausabbruch, Rückbau, Entkernung: Baurestmassen – wohin damit?

Teil 2: Recycling-Baustoff-Verordnung

 

„Es kommt immer wieder vor, dass Leute mit ihrem Anhänger voll Bauschutt auf unserer Waage stehen und nicht wissen, wie viel Bauschutt bei ihrer Baustelle ungefähr anfallen wird.

Hier müssen wir dann leider vorerst STOP sagen und den Bauherren auf seine Pflichten aufmerksam machen. Wir als Abfallentsorger benötigen eine Bestätigung, wie viel Bauschutt auf einer Baustelle anfallen wird. Übersteigt der Bauschutt 750 Tonnen, tritt die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft“, erklärt der Entsorgungsprofi Werner Silberbauer.

 

Warum kann nicht jeder seinen Bauschutt einfach bei Ihnen entsorgen?

Mit dem 1. Jänner 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung in Österreich in Kraft getreten. Sie gilt für alle Bauherren (privat als auch Unternehmen), die nach dem 1.1.2016 ein Abbruch- und Sanierungsvorhaben beauftragt haben. Der Bauherr sollte sich über folgende Pflichten im Klaren sein:

  • Bei Baurestmassen über 750 Tonnen ist eine orientierende Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich. Diese ist bei Gesamt- aber auch bei Teilabbrüchen notwendig.
  • Jedoch benötigen wir auch unter 750 Tonnen Baurestmasse eine Bestätigung durch den Bauherrn, dass nicht mehr als 750 Tonnen angeliefert werden. Das ist der Grund, warum wir die Leute, die uns diese Bestätigung nicht geben können, leider nach Hause schicken müssen.
    Wie erfolgt die Bestätigung?
    Mittels eines Bestätigungsformulars. Dieses steht auf der Homepage der Stark GmbH zum Download bereit. Bei der Demontage durch die Stark GmbH wird das Formular gleich mit dem Angebot per Mail mitgesendet. Darüber hinaus liegt es bei uns bei der Anlieferwaage auf. Oft ist das Problem, dass ein Dritter (Freund, Frächter, o.ä.) die Baurestmassen anliefert, der grundsätzlich nicht für den Bauherrn zeichnungsberechtigt ist.
  • Bei Gebäuden mit einem Bruttorauminhalt von über 3.500 m³ umbauten Raum ist eine umfassende Dokumentation durch eine extern befugte Fachperson (Ziviltechniker) oder Fachanstalt verpflichtend.

 

Manchen „Baulaien“ schwirren jetzt so einige Fragezeichen im Kopf herum. Können Sie die Grenzwerte bitte genauer erklären, was kann man sich unter 750 Tonnen Baurestmasse vorstellen?

Als Faustregel kann man sagen, dass beim Abriss eines Einfamilienhauses bzw. bei der Entkernung eines großen Bauernhauses ca. 750 Tonnen Bauschutt anfallen.

Häufig ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob der Grenzwert von 750 Tonnen überschritten wird oder nicht. Wenn du sich unsicher bist, übernehmen wir die Schätzung im Vorfeld gerne für dich. Die erste Schätzung erfolgt durch Ihre Angabe der Fläche des Hauses sowie mithilfe von Fotos.  

Bitte rufen Sie uns an. Nichts ist ärgerlicher, wenn Sie uns im Vorfeld bestätigt haben, dass Sie unter 750 Tonnen Baurestmasse haben, dann aber mehr anliefern. Denn dann muss der gesamte Abriss gestoppt werden.

 

Bei Baurestmassen ab 750 Tonnen haben die Bauherren die Verpflichtung, eine Schad- und Störstofferkundung durchzuführen. Was können wir uns darunter vorstellen?

Bei einer orientierten Schad- und Störstofferkundung besichtigt eine rückbaukundige Person (in der Stark GmbH sind vier rückbaukundige Personen beschäftigt) das abzureißende Objekt. Wir prüfen, ob sich im Gebäude gefährliche Stoffe wie ein Eternitdach, Leuchtstoffröhren, Tellwolle etc. befinden. Außerdem entnehmen wir Proben von Stoffen, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob diese gefährlich sind. Diese schicken wir in das Labor zur Untersuchung.

Wir dokumentieren alle Schad- und Störstoffe und geben dem Bauherrn eine Liste mit den gefährlichen Stoffen, die er vor dem Abriss entfernen muss. Nach Entfernung prüfen wir das Gebäude noch einmal. Bei vollständigem Abbau der bedenklichen Stoffe geben wir die Freigabe zum Abriss und der Bauherr erhält das Dokument „Freigabeprotokoll“ für den maschinellen Abbruch.

Inhalt:

  • Objektbeschreibung durch den Auftraggeber nach ÖNORM B 2251 durch Auftraggeber/rückbaukundige Person unterstützt dabei gerne
  • orientierende Schad‐ und Störstofferkundung nach ÖNORM B 3151 durch rückbaukundige Person
  • Rückbaukonzept nach ÖNORM B 3151 durch rückbaukundige Person
  • Freigabeprotokoll nach Recycling-Baustoffverordnung durch rückbaukundige Person

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Schad- und Störstofferkundung?

Die Kosten sind von dem Gebäude abhängig und betragen zwischen 1.000 und 1.800 Euro. Bei der Prüfung von Proben durch das Labor fallen pro Probe zusätzlich 100 Euro an.

 

Zu Beginn sagten sie außerdem, dass über 3.500 m³ Raumvolumen zusätzliche Auflagen bestehen? Was können wir uns darunter vorstellen?

3.500 m³ umbauter Raum ist zum Beispiel eine große Halle (auch wenn diese nur 4 Wände hat). Hier sieht das Gesetz vor, dass eine befugte Fachperson (= ein Ziviltechniker) oder Fachanstalt beauftragt werden muss. Diese hat umfassende Dokumentationspflichten.

Inhalt:

  • Objektbeschreibung durch den Auftraggeber nach ÖNORM B 2251 durch Auftraggeber/rückbaukundige Person unterstützt dabei gerne
  • umfassende Schad- und Störstofferkundung nach ONR 192130 od. ÖNORM EN ISO 16000-32 durch akkreditierte Fachanstalt bzw. Fachperson
  • Rückbaukonzept nach ÖNORM B 3151 durch rückbaukundige Person
  • Freigabeprotokoll nach Recycling-Baustoffverordnung durch rückbaukundige Person

 

Herzlichen Dank für die umfassenden Informationen.

Bitte, gerne.

 

Im Teil 3, der am 21. Juni erscheint, erklärt Ihnen Gregor Eichwalder, wie Styropor und Dämmstoffe zu entsorgen sind.

Im ersten Beitrag der Serie wurde die Thematik der Trennpflicht erklärt. Lesen Sie hier.

 

Wir freuen uns auf eure Anfragen! Die Recycling-Experten der Stark GmbH

Werner Silberbauer

Innenvertrieb Entsorgung

Tel: +43 29 86 / 66 55 – 41
Mobil: +43 664 / 80 66 55 41
werner.silberbauer@stark-gmbh.at

 

Ing. Gregor Eichwalder, BSc, MSc

Bereichsleiter Demontage/Rückbau

Tel: +43 2986 / 66 55 – 40
Mobil: +43 664 / 80 66 55 – 40

gregor.eichwalder@stark-gmbh.at